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RA-Industriekletterer Berlin
Inhouse Materialprüfung PSAgA
Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) gibt ein Regelwerk für die Prüfung und Dokumentation der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) vor. Nach der DGUV Regel 112-198 und 112-199 – Industrie, muss die Sicherheit der Ausrüstung jährlich, bei Beschädigung oder nach einer Sturzbelastung von einem Sachverständigen geprüft und dokumentiert werden.
Als Sachverständige nach DGUV 312-906 (ehem. BGG 906) prüfen wir Ihre komplette Ausrüstung vor Ort an Ihrem Standort... Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkte, Auffanggeräte, Fallschutzläufer, Seile.
Auf einen Blick:
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Prüfung PSAgA
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Sachverständige nach DGUV 312-906
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