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Inhouse Materialprüfung PSAgA

Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) gibt ein Regelwerk für die Prüfung und Dokumentation der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) vor. Nach der DGUV Regel 112-198 und 112-199 – Industrie, muss die Sicherheit der Ausrüstung jährlich, bei Beschädigung oder nach einer Sturzbelastung von einem Sachverständigen geprüft und dokumentiert werden.

 

Als Sachverständige nach DGUV 312-906 (ehem. BGG 906) prüfen wir Ihre komplette Ausrüstung vor Ort an Ihrem Standort... Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkte, Auffanggeräte, Fallschutzläufer, Seile.

 

Auf einen Blick:

  • Prüfung PSAgA

  • Sachverständige nach DGUV 312-906

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